Beantragung der Hilfe
Bereitstellung der Hilfe
Abrechnung
Gesetzlich festgelegt ist der Entlastungsbeitrag im § 45b SGB XI. Er beträgt 125 € im Monat. Dies entspricht ca. 5 Stunden im Monat für eine Haushaltshilfe.
Dieser Beitrag ist anzuwenden für: Haushaltshilfe, ambulante Pflege oder auch Verhinderungs-, Tages- und Kurzzeitpflege.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens Pflegegrad 1. Der Pflegegrad ist für den Zuschuss irrelevant, ist bei jedem Grad gleich.
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