Haushaltshilfe über die Krankenkasse


Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Sie wegen Krankheit, Schwangerschaft oder nach einer Entbindung Ihren Haushalt nicht selbst führen können, kann die Krankenkasse eine Haushaltshilfe übernehmen.
  • Die Kostenübernahme beträgt in der Regel 90 % der Kosten.
  • Es gibt gesetzliche Regelungen nach § 24h und § 38 SGB V, die den Anspruch definieren.
  • Voraussetzung: Es gibt keine andere Person im Haushalt, die die Aufgaben übernehmen kann.

 

Warum ist eine Haushaltshilfe durch die Krankenkasse sinnvoll?
Eine Haushaltshilfe ist besonders wichtig, wenn man aufgrund einer Krankheit oder eines medizinischen Eingriffs den Alltag nicht mehr alleine bewältigen kann. Viele Versicherte wissen nicht, dass sie Anspruch auf eine Unterstützung haben. Die Haushaltshilfe übernimmt Aufgaben wie Reinigung, Einkaufen oder Kochen – das hilft dabei, sich vollständig auf die Genesung zu konzentrieren.

 

Wie lange dauert die Genehmigung durch die Krankenkasse?
Die Bearbeitungszeit kann je nach Krankenkasse unterschiedlich sein, beträgt aber in der Regel zwischen ein bis zwei Wochen. Bei Notfällen kann der Antrag auch schneller bewilligt werden.

 

Was passiert, wenn die Unterstützung nicht ausreicht?
Falls die genehmigte Dauer nicht ausreicht, kann eine Verlängerung beantragt werden. Ein ärztliches Attest, das die Notwendigkeit bestätigt, kann dabei hilfreich sein.


Experten-Tipp

 

💡 Wussten Sie schon?

Viele Versicherte wissen nicht, dass die Krankenkasse auch über den Standardzeitraum hinaus eine Haushaltshilfe genehmigen kann – etwa bei schwerwiegenden Erkrankungen oder nach einer OP. Wichtig ist, eine ärztliche Bescheinigung mit einer genauen Begründung einzureichen.


Vorteile und Nachteile

Vorteile Nachteile
✅ Finanzielle Entlastung durch Kostenübernahme der Krankenkasse ❌ Eigenanteil von 10 % (mind. 5 €, max. 10 € pro Tag)
✅ Unterstützung im Alltag ❌ Antragstellung kann bürokratisch sein
✅ Auch nach einer Entbindung ohne Zuzahlung möglich ❌ Genehmigung abhängig von der Krankenkasse
✅ Direkte Abrechnung mit der Krankenkasse möglich ❌ Haushaltsnahe Dienstleistungen müssen dem Krankheitsbild entsprechen

Beispiel aus der Praxis

 

Frau Meier, 34 Jahre, musste sich einer Knieoperation unterziehen und konnte für mehrere Wochen nicht stehen oder schwere Aufgaben im Haushalt erledigen. Sie stellte bei ihrer Krankenkasse einen Antrag auf eine Haushaltshilfe. Nach Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung wurde die Hilfe für vier Wochen genehmigt. Unsere Mitarbeiterin übernahm das Einkaufen, Kochen und die Haushaltsreinigung. Dank der Unterstützung konnte sich Frau Meier vollständig auf ihre Genesung konzentrieren.


Kundenstimmen

 

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ „Dank der Haushaltshilfe von Haushaltshilfe 24 konnte ich mich nach meiner OP erholen, ohne mir Sorgen um den Haushalt machen zu müssen. Die Antragstellung wurde mir abgenommen – das war eine große Erleichterung.“Herr Schulz, Dortmund

 

⭐️⭐️⭐️⭐️⭐️ „Super Service! Ich musste mich um nichts kümmern. Die Abrechnung mit meiner Krankenkasse wurde direkt erledigt.“Frau Klein, Münster


Welche Aufgaben übernimmt die Haushaltshilfe?

 

✅ Reinigung der Wohnung
✅ Wäsche waschen und bügeln
✅ Einkäufe erledigen
✅ Begleitung zu Arztbesuchen
✅ Kinderbetreuung (wenn erforderlich)
✅ Kochen und Essensvorbereitung


Wer hat Anspruch auf eine Haushaltshilfe?

Situation Dauer der Unterstützung Kostenübernahme
Krankheit oder OP Bis zu 4 Wochen, verlängerbar 90 %, Eigenanteil 10 %
Schwangerschaft Solange medizinisch notwendig 100 %, keine Zuzahlung
Schwerwiegende Erkrankung Je nach Situation und ärztlicher Bescheinigung Teilweise oder vollständig
Pflegebedürftigkeit Dauerhaft bei Pflegegrad Teilweise über Pflege­ver­si­che­rung

FAQ – Häufig gestellte Fragen

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse?

Sie benötigen eine ärztliche Bescheinigung und müssen einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse stellen. Wir helfen Ihnen gerne dabei!

 

Muss ich die Kosten vorstrecken?

Nein, wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Sie zahlen nur den gesetzlichen Eigenanteil.

 

Was passiert, wenn die Krankenkasse den Antrag ablehnt?

Ein Widerspruch kann sinnvoll sein. Wir unterstützen Sie dabei!

 

Kann ich mir meine Haushaltshilfe selbst aussuchen?

Ja, wenn Sie bereits eine Person haben, die diese Aufgaben übernehmen kann, können Sie die Erstattung der Kosten beantragen.

 

Gibt es eine Altersgrenze für den Anspruch?

Nein, der Anspruch gilt unabhängig vom Alter – entscheidend ist die medizinische Notwendigkeit.


Rundum-sorglos-Paket

 Beantragung der Hilfe

 Bereitstellung der Hilfe

  Abrechnung 

Unsere Mitarbeiter sind:

 fest angestellt

 zuverlässig

 unfall- & haftpflichtversichert

 geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)

Wir helfen Ihnen!

 Reinigung des Hauses

 einkaufen

 kochen

  waschen & bügeln

 und noch vieles mehr :)


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Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten.

 

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