Beantragung der Hilfe
Bereitstellung der Hilfe
Abrechnung
Es steht Ihnen nach der Entbindung eine Haushaltshilfe zu. Sie müssen einen gesundheitlichen Grund haben, weshalb Sie Unterstützung brauchen.
zum Beispiel:
Der Anspruch auf eine Unterstützung haben Sie, solange der Arzt Ihnen dies bestätigt. Wenn eine Unterstützung verordnet oder empfohlen wird, fällt bei der Schwangerschaft oder nach der Geburt die gesetzliche Zuzahlung weg und wird von der Krankenkasse übernommen.
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fest angestellt
zuverlässig
unfall- & haftpflichtversichert
geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)
Reinigung des Hauses
einkaufen
kochen
waschen & bügeln
und noch vieles mehr :)
In Nordrhein-Westfalen für Sie daHaushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!
Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfallversicherung.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten. |
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Wir beraten Sie kostenlos Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.
kostenloser Rückruf 02528-9296881
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