Haushaltshilfe nach der Geburt


eine Haushaltshilfe für das Wochenbett

 

Es steht Ihnen nach der Entbindung eine Haushaltshilfe zu. Sie müssen einen gesundheitlichen Grund haben, weshalb Sie Unterstützung brauchen. 

 

zum Beispiel:

  • vom Arzt verordnete Bettruhe
  • Krankenhausaufenthalt
  • Geburtsverletzungen
  • Krankheit des Kindes

 

Der Anspruch auf eine Unterstützung haben Sie, solange der Arzt Ihnen dies bestätigt. Wenn eine Unterstützung verordnet oder empfohlen wird, fällt bei der Schwangerschaft oder nach der Geburt die gesetzliche Zuzahlung weg und wird von der Krankenkasse übernommen.

 

Haushaltshilfe Haushaltshilfe

 


Rundum-sorglos-Paket

 Beantragung der Hilfe

 Bereitstellung der Hilfe

  Abrechnung 

Unsere Mitarbeiter sind:

 fest angestellt

 zuverlässig

 unfall- & haftpflichtversichert

 geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)

Wir helfen Ihnen!

 Reinigung des Hauses

 einkaufen

 kochen

  waschen & bügeln

 und noch vieles mehr :)


In Nordrhein-Westfalen für Sie da

Haushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!

 

Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfall­ver­si­che­rung.

 

Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten.

 

Haushaltshilfe

 


 

 

Haushaltshilfe

 

 

Wir beraten Sie kostenlos

Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.

 

kostenloser Rückruf                    02528-9296881 

 


Da müssen Sie hin:


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