Beantragung der Hilfe
Bereitstellung der Hilfe
Abrechnung
1.500 € zusätzlich zum Pflegegeld für eine Haushaltshilfe
Den Entlastungsbetrag bekommen alle, die mindestens Pflegegrad 1 erhalten haben. Dieser Betrag liegt bei 125 € im Monat und kann für eine Haushaltshilfe eingesetzt werden. Lassen Sie sich im Alltag helfen, gern beraten wir Sie hierzu!
Wie der Name schon sagt, soll der Entlastungsbetrag von 125 € im Monat Angehörige, die pflegen und helfen, etwas unterstützen und entlasten. Der Betrag kann für Dienstleistungen wie z. B. für Hilfen im Haushalt oder zur Betreuung eingesetzt werden.
Ab Pflegegrad 1 bekommt man den Entlastungsbetrag, zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung. Ab Pflegegrad 2 zusätzlich zu den anderen Leistungen aus der Pflegeversicherung.
Welche Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag genutzt werden?
Der Betrag soll den Alltag der Angehörigen etwas unterstützen. Ob Hilfe beim Einkaufen, Kinderbetreuung, die Begleitung bei Arztbesuchen oder zum Beispiel Friedhofs-Spaziergänge. Nach Absprache ist vieles möglich.
Hier eine Übersicht der Leistungen:
Beantragung der Hilfe
Bereitstellung der Hilfe
Abrechnung
fest angestellt
zuverlässig
unfall- & haftpflichtversichert
geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)
Reinigung des Hauses
einkaufen
kochen
waschen & bügeln
und noch vieles mehr :)
In Nordrhein-Westfalen für Sie daHaushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!
Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfallversicherung.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten. |
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Wir beraten Sie kostenlos Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.
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