Kinder mit Diabetes haben Anspruch auf eine Begleitperson (wenn dies für den Schulbesuch notwendig ist)
Die Diagnose Typ 1 Diabetes bei einem Kind ist für Eltern oft ein Schock und stellt den Alltag auf den Kopf. Doch mit der richtigen Unterstützung kann Ihr Kind dennoch ein ganz normales Leben führen. Die Johanniter Oberbayern bieten Ihnen und Ihrem Kind eine individuelle Schulbegleitung, um den Schul- oder Kindergartenalltag trotz Diabetes unbeschwert genießen zu können.
Die Umstellung auf ein Leben mit Diabetes bringt viele neue Herausforderungen mit sich. Damit Ihr Kind dennoch einen unbeschwerten Kindergarten- oder Schulalltag erleben kann, setzen wir uns mit aller Kraft und Einfühlungsvermögen für die Bedürfnisse Ihres Kindes ein.
Unser erfahrenes Team ist speziell im Umgang mit Diabetes geschult und arbeitet eng mit Ihnen, dem Erziehungspersonal, den Lehrkräften sowie den Diabetologinnen und Diabetologen zusammen. Nur so können wir das Beste für Ihr Kind erreichen und eine optimale Betreuung gewährleisten.
Unser größtes Anliegen ist es, Ihrem Kind einen ganz normalen Besuch im Regelkindergarten oder der Regelschule zu ermöglichen. Darüber hinaus stehen wir Ihnen beratend zur Seite und unterstützen Sie bei Anträgen zur Kostenübernahme.
Die Schulbegleitung kann über die Krankenkasse oder den Kreis Verwaltung beantragt werden. Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie auf unserer Website.
Nein, die Kosten für die Schulbegleitung übernimmt in der Regel die Krankenkasse oder der Bezirk Oberbayern.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel zwischen 6 bis 8 Wochen. Im Einzelfall kann die Bearbeitung auch länger dauern.
Vorab findet ein Treffen mit Ihnen und Ihrem Kind statt, um sicherzustellen, dass sich alle Beteiligten wohl fühlen und die Schulbegleitung optimal passt.
Mit der richtigen Unterstützung können Kinder mit Typ 1 Diabetes einen unbeschwerten Schul- und Kindergartenalltag erleben. Die Schulbegleitung der Haushaltshilfe24 bietet Ihnen und Ihrem Kind die notwendige Betreuung und Unterstützung, damit Ihr Kind trotz Diabetes ein ganz normales Leben führen kann.
Kinder mit Diabetes haben Anspruch auf eine Begleitperson (wenn dies für den Schulbesuch notwendig ist)
Durch ein Eilverfahren können Eltern eine vorläufige Regelung durch das Gericht bekommen.
Hier ist nicht die Krankenkasse, sondern der Landkreis zuständig.
Verdienst der Eltern spielt hier - nicht wie bei vielen anderen Dingen - keine Rolle.
Diabetes ist chronisch und somit eine Behinderung - ein Behindertenausweis bzw. eine vorausgegangene Feststellung einer Behinderung (GdB) ist nicht erforderlich, um die Leistungen der Begleitung zu erhalten
Aufgaben der Begleitung für Kinder mit Diabetes:
- Überwachung des Blutzuckerspiegels während der gesamten Schulzeit / Kindergartenzeit
- Unterstützung bei der Blutzuckermessung und der Insulinverabreichung
- verlässlicher Ansprechpartner, um dem Kind die nötige Sicherheit zu geben
- metabolische / glykämische Ungleichgewichte rechtzeitig erkennen und entsprechend handeln (Notfallmedikamente falls erforderlich)
In Nordrhein-Westfalen für Sie daHaushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!
Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfallversicherung.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten. |
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Wir beraten Sie kostenlos Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.
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