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Abrechnung
Jetzt eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse bekommen
Es ist so: Ihr gesundheitlicher Zustand lässt es auf Dauer oder nur auf bestimmte Zeit nicht zu, sich um Ihren Haushalt zu kümmern? Dann steht Ihnen, in den meisten Fällen, eine Haushaltshilfe zu.
Alle Kosten, die dadurch entstehen, werden von der Krankenkasse übernommen.
Die Dauer des Anspruchs kommt darauf an, welche Diagnose gestellt wurde. Die Anspruchsdauer beträgt 28 Tage bis 26 Wochen. Bei einer Verordnung des Arztes können Sie auch während der Schwangerschaft und nach der Geburt Haushaltshilfe in Anspruch nehmen. Bei einer Erkrankung oder einem Unfall wird 90 % übernommen.
Gesetzlich ist die Übernahme einer Haushaltshilfe über die Krankenkasse hier geregelt: im § 24h und im § 38 SGB V.
Infos zu Ihrem Anspruch:
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fest angestellt
zuverlässig
unfall- & haftpflichtversichert
geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)
Reinigung des Hauses
einkaufen
kochen
waschen & bügeln
und noch vieles mehr :)
In Nordrhein-Westfalen für Sie daHaushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!
Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfallversicherung.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten. |
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Wir beraten Sie kostenlos Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.
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