Beantragung der Hilfe
Bereitstellung der Hilfe
Abrechnung
Es steht Ihnen während einer Krankheit eine Haushaltshilfe zu, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Unterstützung brauchen.
Beispiele dafür sind:
Bei einer Unterstützung während einer Krankheit haben Sie mit einem Kind (bis zum 12. Lebensjahr) Anspruch auf eine Haushaltshilfe, die Sie bis zu 26 Wochen unterstützen darf. Ohne ein Kind im Haus sind es bis 28 Tage. Die Kosten werden von der Krankenkasse zu 90 % übernommen. Sie zahlen dann die Differenz von 1,25 € bis 5,00 € pro Stunde. Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich einfach. Wir besprechen Ihren Anspruch mit Ihnen!
Der gesetzlich festgelegte Anspruch ist im § 38 SGB V geregelt.
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fest angestellt
zuverlässig
unfall- & haftpflichtversichert
geschult (qualifiziert nach §45a SGB XI)
Reinigung des Hauses
einkaufen
kochen
waschen & bügeln
und noch vieles mehr :)
In Nordrhein-Westfalen für Sie daHaushaltshilfe 24 ist für Sie im Einsatz!
Direkte Abrechnung über die Krankenkasse, Pflegekasse oder Unfallversicherung.
Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir senden unsere Rechnung direkt an Ihre Krankenkasse. Somit brauchen Sie nicht in Vorkasse treten oder die Rechnung an Ihre Krankenkasse weiterleiten. |
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Wir beraten Sie kostenlos Wir ermitteln in einem kurzen Gespräch die Rahmenbedingungen und erörtern mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, damit Sie kostenfreie Unterstützung im Alltag bekommen können.
kostenloser Rückruf 02528-9296881
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